AGB

 

Vertragsbedingungen für alle Verträge, die zwischen Andreas Klammt, Turnerstr. 12, 20357 Hamburg, USt-Identifikations-Nr.: DE 281037167 (nachstehend: „Künstler“) und Kunden (nachstehend: „Auftraggeber“) geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Künstler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Kunstwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Künstler hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

§ 2 Urheberrecht

1. Dem Künstler steht das Urheberrecht an den Kunstwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die Nutzung und Verwertung des Kunstwerks ist nur zum im Vertrag ausdrücklich bestimmten Zweck zulässig. Die vom Künstler hergestellten Kunstwerken sind - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Der Künstler behält sich alle Nutzungsarten (Nutzungs- und Verwertungsrechte) vor, die nicht explizit in einer gesondert unterzeichneten Rechteeinräumung dem Auftraggeber übertragen wurden. Überträgt der Künstler Nutzungsrechte an seinen Kunstwerken ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - räumlich auf folgendes Gebiet beschränkt werden: Deutschland.
5. Der Künstler überträgt dem Auftraggeber in Ansehung des Werkes nur die Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten. Die Nutzung und Verwertung durch im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten behält sich der Künstler ausdrücklich vor.
6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Künstler auf den Auftraggeber über.
7. Der Besteller eines Bildes i.S.v. § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
8. Bei der Verwertung der Kunstwerke kann der Künstler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Kunstwerks genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Künstler zum Schadensersatz.
9. Rohdaten, Skizzen, Schablonen oder Daten gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen verbleiben bei dem Künstler. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Kunstwerke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Gegenüber Endverbrauchern weist der Künstler die Endpreise inkl. Umsatzsteuer aus.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Nach 14 Tagen gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder einer sonstigen Anzeige bedarf.                                                   
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Kunstwerke Eigentum des Künstlers. Im Fall, dass der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Künstler im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
5. Die Nutzung der Kunstwerke ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht gestattet.
6. Hat der Auftraggeber dem Künstler keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Kunstwerke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Künstler behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 4 Mängel, Garantie

1. Der Künstler haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Künstler gelieferte Sachen 12 Monate.
2. Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Auftraggebers im Umgang mit dem Kunstwerk hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Künstler.
3. Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei neuen Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauchten Sachen gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
4. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist der Künstler zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Eine zusätzliche Garantie des Künstlers besteht nur, wenn diese ausdrücklich bezüglich eines bestimmten Kunstwerks vereinbart wurde.

§ 5 Haftung

1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Künstlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2. Für Schäden an Vorlagen oder Daten des Auftraggebers haftet der Künstler – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Künstler ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung eines Auftrags zu vernichten.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Vorlagen und Daten des Auftraggebers erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Künstler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 5 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Künstlers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7. Die sich aus Abs. 1 bis 5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Künstler einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kunstwerks übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Künstler und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Kunstwerks getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt